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Stichwortverzeichnis Unfallversicherung Ausschlüsse: Zu beachten sind bei der Unfallversicherung insbesondere die folgenden Ausschlusstatbestände, die je nach Versicherer und Vertragsumfang abweichend geregelt werden können wie z.B. Unfälle durch Bergungskosten: Unter dieser Leistungsart der privaten Unfallversicherung sind Kosten, die durch die Rettung und Bergung verunfallter Personen entstehen. Diese Leistung wird marktüblich von den meisten Versicherungsunternehmen bis zu gewissen Höchstgrenzen beitragsneutral als Zusatzleistung gewährt. (TOP) Direktanspruch: Vereinbart der Arbeitgeber in der betrieblichen Gruppenunfallversicherung den Direktanspruch zu Gunsten seiner Arbeitnehmer, so erhält der Begünstige Mitarbeiter die Leistung aus der Unfallversicherung steuerfrei. Die Beitragsleistung des Arbeitgebers ist als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu sehen. (TOP) Genesungsgeld: Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für ein Krankenhaustagegeld gezahlt wird. (TOP) Gipsgeld: Dabei handelt es sich um eine einmalige Anerkenntnisleistung, wenn es durch einen Unfall für den Verletzten zu einem Gipsverband kommt. Diese Leistung wird von einigen Versicherungsunternehmen bis zu gewissen Höchstgrenzen beitragsneutral als Zusatzleistung gewährt. (TOP) Gliedertaxe: Die Gliedertaxe stellt die Grundlage für die Ermittlung der Versicherungsleistung im rahmen der Invaliditäts- und Rentenleistungen dar. Daher kommt der Gliedertaxe eine zentrale Bedeutung zu. Ein Auszug aus der Verbandsempfehlung verdeutlicht den Charakter der Gliedertaxe: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Es bestehen jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherer bei der Umsetzung der Gliedertaxe. (TOP) Invaliditätsleistung: Zentrales Element einer Unfallversicherung ist die Unfallinvaliditätsleistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Hierfür liefert die "Gliedertaxe" feste, durch medizinische Erkenntnisse gewonnene Werte; sie sind in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen dargestellt. Kosmetische Operationen: Nach einem ersatzpflichtigen Unfallschaden leistet der Versicherer über diesen Zusatzbaustein Kostenersatz für Kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen. Diese Leistung wird marktüblich von den meisten Versicherungsunternehmen bis zu unterschiedlichen Höchstgrenzen beitragsneutral als Zusatzleistung zur Invaliditätsleistung gewährt. (TOP) Komageld: Einige Versicherungskonzepte sehen für Unfälle nachdem ein Koma eintritt eine Leistung in Form eines Tagegeldes vor. Diese Leistung wird - soweit im Leistungskatalog enthalten - beitragsneutral als Zusatzleistung zur Invaliditätsleistung gewährt. (TOP) Krankenhaustagegeld: Befindet sich die versicherte Person befindet wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung leistet der Versicherer innerhalb der vereinbarten Tagesleistung ein Krankenhaustagegeld. (TOP) Progression: Durch die Vereinbarung einer Progression, gliedert sich die Invaliditätsleistung in zwei Leistungsgrenzen: die versicherte Grundsumme und die Leistungen bei Vollinvalidität. Rehabilitationsbeihilfe: Erfordern die Unfallverletzungen der versicherten Person nach Abschluß der Heilbehandlung eine kosmetische Operation, übernimmt der Versicherer die hierdurch entstehenden Kosten für Arzthonorare und Kosten der Unterbringung und Verpflegung in der Klinik. Sofortleistung: Ist noch nicht absehbar, ob durch den Unfall eine körperliche Beeinträchtigung zurückbleibt, stellt die Sofortleistung oder auch Übergangsleistung eine Vorschuss auf die endgültige Invaliditätsleistung dar, der in der Regel nicht zurück gezahlt werden muss. Todesfall Leistung: Stirbt der Versicherte nach einem Unfall kommt diese Leistung zur Auszahlung. Grundsätzlich ist zu empfehlen den Todesfallschutz über eine preiswerte Risiko-Lebensversicherung abzusichern - denn die leistet auch nach einer krankeitsbedingten Todesfolge. Unfallrente: Bei Vereinbarung einer Unfallrente leistet der Versicherer ab einem gewissen Invaliditätsgrad (normalerweise ab 50%) eine lebenslange Rente. Insbesondere bei Kindern ist die Unfallrente empfehlenswert, da die Leistungen aus der Invaliditätssumme meist nicht für ein eine lebenslange Rente ausreichen. Unfallbegriff: Gemäß der allgemeinen Versichererdefition liegt eine Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. (TOP) Vorerkrankungen: Grundsätzlich sind bei der Unfallversicherung Vorerkrankungen dem Versicherer bekannt zu geben. Wie umfangreich der Versicherer von seinem Informationsrecht an Hand von schriftlichen Antragsfragen Gebrauch macht ist jedem Versicherungsunternehmen überlassen. (TOP)
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