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Die Pensionszusage unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Gesichtspunkte Viele Gesellschafter und Geschäftsführer besitzen eine Pensionszusage Ihres Unternehmens. Über eine derartige Versorgunszusage können Bezüge im Alter, bei vorzeitigem Tod, Invalidität oder an Hinterbliebene sicherstellt werden. Entscheidet sich ein Unternehmen für eine Pensionszusage, lassen sich dadurch insbesondere zwei Ziele erreichen:
Verpflichtungen aus der Pensionszusage sind Ihrem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten, da der Zeitpunkt des Leistungseintrittes und die Dauer des Leistungsbezuges im Vorfeld nicht abzusehen sind. Ob das Unternehmen die getroffene Pensionszusage erfüllen kann, hängt davon ab,
Diesen Risiken begegnen viele Unternehmen mit einer Rückdeckungsversicherung. Man könnte die Rückdeckungsversicherung vereinfacht als die „Vollkasko Versicherung der Versorgungszusage“ bezeichnen, da diese biometrischen Risiken in der Versorgungszusage des Geschäftsführers (z.B. Langlebigkeit, Tod, Invalidität) abgesichert. Durch die Rückdeckungsversicherung vermeidet das Unternehmen Bilanzrisiken aus einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Leistungen. Die Versorgung des/ der Gesellschafter und Geschäftsführer über eine Pensionszusage kann aus unserer Erfahrung insbesondere gefährdet sein
Treffen einzelne genannte Punkte zu, sollten Sie sich unbedingt an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater wenden! Zusätzlich unterbreiten wir Ihnen gerne Vorschläge zur Anpassung der Pensionszusage an die arbeitsrechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten und erstellen vorab oder in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ein konkretes Konzept. . Ihre Nachricht zum Thema "Pensionszusage für Gesellschafter und Geschäftsführer":
Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie eine Beratung zur Pensionszusage für Gesellschafter und Geschäftsführer ? Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf! Sie erreichen uns unter:
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