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Produktsicherheits Rechtsschutz Versicherung Das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz hat erhebliche Auswirkungen auf produzierende Unternehmen. Behörden können durch das Produktsicherheitsgesetz weitgehende Maßnahmen gegen Ihr Unternehmen ergreifen, wenn nur der Verdacht besteht, dass Verbraucher oder Arbeitnehmer durch Ihre Produkte zu Schaden kommen könnten. Die Palette reicht von Verbot der Markteinführung über die Anordnung von Produktmodifikationen bis zur Aufforderung zur Vernichtung unsicherer Produkte. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, die Behörde von sich aus zu informieren, wenn der Verdacht eines unsicheren Produktes besteht. Diese Information wird dann im Internet veröffentlicht. Das Produktsicherheitsgesetz forder ferner die Einrichtung eines Systems zur sofortigen Warnung bzw. Veranlassung eines Rückrufs bei der Gefahr eines Verbraucherschadens. Damit eröffnet sich für Unternehmen eine völlig neue Risikodimension von existenzieller Bedeutung ist. Zur Absicherung dieses Risikos wurde die neue Produktsicherheits- Rechtsschutz- Versicherung entwickelt, deren Deckungsumfang sich aus der Anlage ergibt. Der Versicherer bietet als Ergänzung die Einrichtung eines 24-Std-Warn-/Rückrufsystems an.
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