Oft verlangen Auftaggeber von Facility Management Unternehmen Sicherheiten in Form von Bürgschaften. Verbürgt sich die Hausbank mit einem Aval für das Unternehmen, wird dieser wie ein Unternehmenskredit zu 100% auf die Kreditlinie des Unternehmens angerechnet.
Mit der Bürgschafts- und Kautionsversicherung verbürgt sich ein Versicherer für Ihr Unternehmen. Dadurch wird es möglich, Avalkredite von den Banken auszulagern und die eigene Kreditlinie zu entlasten.
Übliche Bürgschaftsarten bei Unternehmen im Facility Management sind:
- Bietungsbürgschaften
(meist 1-5% bei öffentlichen Ausschreibungen und Angebote),
- Anzahlungsbürgschaften
(Sicherheit der Rückzahlung vorab erhaltener Anzahlungen),
- Vertragserfüllungsbürgschaften
(z.B. Bietungs-, Durchführungs-, Lieferungs-, Leistungsbürgschaften; meist 5-20%),
- Mängelgewährleistungsbürgschaften
(zur Ablösung von Gewährleistungseinbehalten; meist 2-5%)
Die Auslagerung der Avale auf einen Versicherer als Bürgschaftsgeber erweitert den Finanzierungsspielraum des Unternehmens durch die Entlastung der Kreditlinie. Frei werdende Sicherheitseinbehalte verbessern zudem die Liquidität des Unternehmens.
Eine Bürgschafts- und Kautionsversicherung sichert langfristige günstige Darlehenskonditionen, da die Kreditinstitute bedingt durch die Bankenrichtlinie "Basel II" zukünftig Ihre Kreditzinsen von der Bonität des Kunden abhängig machen werden.
Über die Bürgschafts- und Kautionsversicherung kann in der Regel online, per Telefax oder per Brief schnell und unkompliziert eine Bürgschaftsurkunde beantragt werden.

Ihre Nachricht an uns zum Thema "Bürgschaft, Aval und Kautionsversicherung für Unternehmen im Facility Management":
