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Krankentagegeld für Unternehmen Im Falle von Krankheit leistet der Arbeitgeber bei Angestellten für einen Zeitraum von 6 Wochen Lohnfortzahlung. Ab dann übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung oder die Private Krankenversicherung diese Lohnfortzahlung im Rahmen des Krankengeldes. Gerade bei kleineren und mittelständischen Unternehmen, in denen mitarbeitende Familienangehörige wie z.B. die angestellte Ehefrau wesentliche Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen, stellen oft krankheitsbedingter Ausfall und die damit einhergehende Lohnfortzahlung den Unternehmer vor finanzielle und organisatorische Probleme. Selbständige und Freiberufler können den Einkommensverlust in der Privaten Krankenversicherung bereits ab dem 4. oder 8. Tag in voller Höhe absichern. Gegen das Risiko eines Ausfalles der Angestellten kann sich der Selbständige jedoch in der Regel nicht absichern. Aufgrund dieser Problemstellung können wir Ihnen ein Produkt bieten, dass
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet zudem für Arbeitnehmer die Möglichkeit, der Absicherung der Differenz, zwischen dem GKV-Krankengeld und dem tatsächlichen Einkommen, an. Gerne unterbreiten wir Ihnen Auf Wunsch Vorschläge zur Absicherung des Krankentagegeldes
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