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Beitragsanpassung in der Haftpflicht Versicherung In der Haftpflicht Versicherung erfolgen Beitragsanpassungen, wenn sich der Schadenbedarf der Versicherer im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat. Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang kündigen. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung, jedoch frühestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung erfolgen. Selbst mehrjährig festgeschriebene Versicherungen sind durch eine Beitragserhöhung vorzeitig kündbar sind. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass eine Beitragserhöhung oft einen Anlaß zu Prüfung des Vertrages darstellt. Schon vielen unserer privaten und gewerblichen Kunden konnten wir im Falle einer Beitragserhöhung behilflich sein. |
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